Pfarrei Sanctissima Eucharistia

Präambel

Kinder und Jugendliche betrachten wir – wie jeden Menschen – in ihrer Einzigartigkeit als Geschenk und Ebenbild Gottes. Sie bedürfen in ihren spezifischen Entwicklungsphasen unserer besonderen Fürsorge, Achtung und Beachtung und unseres Schutzes. In Rahmen unserer Pfarrei Sanctissima Eucharistia gibt es vielfältige Berührungspunkt von Kindern und Jugendlichen mit Erwachsenen und untereinander. Die Pfarrei und jede ihrer Gemeinden möchte den Kindern und Jugendlichen Heimat sein und ihnen Raum für ihre persönliche und spirituelle Entwicklung ermöglichen. Dies bedarf der achtsamen Begleitung durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die sich der besonderen Schutzbedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen bewusst sind und entsprechend handeln. Wir streben für die Pfarrei Sanctissima Eucharistia eine Haltung des gegenseitigen Respekts an, auch im Umgang der Handelnden untereinander.


Das folgende Schutzkonzept und die weiteren präventiven Maßnahmen sind Ausdruck dieses Bewusstseins und stützen sich grundlegend auf die Vorgaben und Richtlinien des Erzbistums Berlin (EBO).

1. Schutzkonzept

Die Risikoanalyse ergibt, dass Gefährdungen für Kinder und Jugendliche insbesondere in wenig frequentierten Räumen und außerhalb der üblichen Tageszeiten für Projekte der Gemeindepastoral der in den Gebäuden und Gebäudeteilen der Pfarrei Sanctissima Eucharistia möglich sind. Besonderen Gefährdungen sind Kinder und Jugendliche auch bei Veranstaltungen außerhalb der Kirchengrundstücke ausgesetzt.

1.1. Kirche und Pfarrhaus Sanctissma Eucharistia, Teltow

1.1.1. Kirche

Sakristei für liturgische Dienste: 1:1-Situationen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen sollen in der Sakristei vermieden werden. Hält sich dennoch ein einzelnes Kind mit einem einzelnen Erwachsenen in der Sakristei auf, bleiben die Türen geöffnet.
Orgelempore: Kinder und Jugendliche betreten die Empore nur im Beisein und nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene.
Kirchturm: Der Aufstieg zum Kirchturm ist grundsätzlich versperrt. Das Betreten ist nur unter besonderer Aufsicht gestattet.

1.1.2 Pfarrhaus mit Gemeinderäumen

In den Gemeinderäumen des Pfarrhauses sollen keine Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen stattfinden.
Bei 1:1 Situationen in den Gemeinderäumen bleiben die Türen geöffnet.
Toiletten (Vorraum Gemeindesaal): Die Toilettenkabinen werden nur einzeln betreten. Bei Hilfebedarf des Kindes oder des Jugendlichen darf auf dessen Wunsch ein Elternteil die Kabine mitbetreten oder die Tür spaltweise geöffnet bleiben.

1.2. Kirche, Gemeinderaum und Pfarrhaus mit Gemeinderäumen St. Thomas Morus, Kleinmachnow

1.2.1 Kirche und Gemeinderaum

Sakristei für liturgische Dienste: 1:1 Situationen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen sollen in der Sakristei vermieden werden. Hält sich dennoch ein einzelnes Kind mit einem einzelnen Erwachsenen in der Sakristei auf, bleiben die Türen geöffnet.
Speicherräume oberhalb des Gemeinderaums und Kirchturm:
Die Speicherräume und der Kirchturm bleiben grundsätzlich versperrt und sind nur unter besonderer Aufsicht zu betreten.
Im Gemeinderaum sollen keine Übernachtungen stattfinden.
Toiletten (Vorraum Sakristei): Die Toilettenkabinen werden nur einzeln betreten. Bei Hilfebedarf des Kindes oder des Jugendlichen darf auf dessen Wunsch ein Elternteil die Kabine mitbetreten oder die Tür spaltweise geöffnet bleiben.

1.2.2. Pfarrhaus mit Gemeinderäumen

In den Gemeinderäumen des Pfarrhauses sollen keine Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen stattfinden.
Bei 1:1 Situationen in den Gemeinderäumen bleiben die Türen geöffnet.
Toilette (Erdgeschoss): Der Toilettenraum wird nur einzeln betreten. Bei Hilfebedarf des Kindes oder des Jugendlichen darf auf dessen Wunsch ein Elternteil den Toilettenraum mitbetreten oder die Tür spaltweise geöffnet bleiben.
Ausnahmen von den Übernachtungsverboten sind nur mit Genehmigung des Kirchenvorstands und der Unterschrift der Organisationsverantwortlichen und der Mitarbeiter unter der „Gemeinsamen Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ für die entsprechend Veranstaltung möglich.
Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern Minderjähriger wird zu diesen Veranstaltungen von den Organisationsverantwortlichen eingeholt.

1.3. Außengelände

Es ist sicherzustellen, dass bei einbrechender Dämmerung und Dunkelheit vor und nach Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen in Gebäuden der Pfarrgemeinde die Außenbeleuchtung eingeschaltet ist.
Grundsätzlich sind Übernachtungen auf den Außengeländen verboten. Ausnahmen von den Übernachtungsverboten sind nur mit Genehmigung des Kirchenvorstands und der Unterschrift der Organisationsverantwortlichen und der Mitarbeiter unter der „Gemeinsamen Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ für die entsprechend Veranstaltung möglich.
Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern Minderjähriger wird zu diesen Veranstaltungen von den Organisationsverantwortlichen eingeholt.

1.4. Projekte der Pfarrei außerhalb des Kirchengrundstücks

Von den Organisationsverantwortlichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Veranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten und des Grundstücks der Pfarrei ist die „Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ zu unterschreiben.
Schriftliche Einverständniserklärungen der Eltern Minderjähriger werden zu Veranstaltungen, die außerhalb der Kirchengrundstücke stattfinden, von den Organisationsverantwortlichen eingeholt.

2. Personalauswahl und -entwicklung

Die Personalverantwortlichen thematisieren die Prävention von sexualisierter Gewalt im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten und Ehrenamtlichen im kirchlichen Dienst. Sie weisen auf das Schutzkonzept hin und stellen sicher, dass von den Projektverantwortlichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die „Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verstanden und unterschrieben wird.

3. Verhaltenskodex

Wir

  • begegnen Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung und Vertrauen
  • achten ihre Rechte, ihre Unterschiedlichkeit und ihre individuellen Bedürfnisse
  • stärken ihre Persönlichkeit
  • nehmen ihre Gefühle ernst und sind für die Themen und Probleme, die sie bewegen ansprechbar
  • vertrauen auf die Aufrichtigkeit von Kindern und Jugendlichen
  • beachten und respektieren ihre persönlichen Grenzen
  • gehen verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um
  • sind offen für Feedback und Kritik und sehen dies als Möglichkeit, die eigenen Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

4. Beratungs-, Beschwerde- und Meldeweg

Unmittelbare erste Ansprechpartner im Beschwerdefall sind die festangestellten Mitarbeitenden auf den jeweiligen Liegenschaften in Teltow und Kleinmachnow. Im Falle eines Verdachts informieren diese ein Mitglied des Kirchenvorstands oder des Pfarrgemeinderats. Die informierten Mitglieder führen Gespräche mit den Betroffenen und Beteiligten. Sollte es einen Verdacht auf eine Straftat geben, sind die verantwortlichen Behörden vor Ort unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollte ein Betroffener seine Beschwerde innerhalb der Pfarrei nicht angemessen behandelt wissen, steht ihm die Beschwerde an die im Internet veröffentlichten Stellen des Erzbistums Berlin frei.

Anhang

Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Teltow, den 26.06.2024